Winterthur/Schweiz. Mit einem Generellen Wasserbauplan plant der Stadtrat von Winterthur die langfristige Entwicklung der Fliessgewässer unter den Aspekten Hochwasserschutz, Erholung, Gestaltung und Ökologie. Für den Kanton Zürich ist dieses innovative Planungsinstrument einmalig.
Die Fliessgewässer sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Siedlungsentwässerung. Sie waren dem Städtebau aber oftmals im Weg und wurden kurzerhand in unterirdische Rohre verlegt. Während die Fliessgewässer früher dazu benutzt wurden, Abfälle wegzuspülen, sorgen sie heute in erster Linie dafür, dass das anfallende Regenwasser abgeleitet werden kann.
Da die bebauten Gebiete heute oft direkt an Gewässern liegen, geniesst der Schutz vor Hochwasser sehr hohe Priorität. Im Siedlungsgebiet wird deshalb ein Schutzziel von 100 Jahren festgelegt, was so viel bedeutet, dass Fliessgewässer nur einmal in hundert Jahren über die Ufer treten sollten.
Im Rahmen der Legislaturschwerpunkte 2010–2014 will der Stadtrat bei der Profilierung der Gartenstadt Winterthur Fliessgewässer als Erholungsräume aufwerten. Ein weiterer Aspekt ist die ökologische Aufwertung der Fliessgewässer. So sollen die oftmals begradigten, tiefer gelegten und teilweise eingedolten Fliessgewässer nach ökologischen Kriterien revitalisiert werden. Ein nachhaltiger Umgang mit den Fliessgewässern bedingt deshalb eine vielseitige Betrachtung.
Drei Aspekte stehen im Zentrum: Hochwasserschutz, Erholungsraum sowie Umwelt- und Naturanliegen. Zudem müssen die Massnahmen ökonomisch und ökologisch verhältnismässig sein. Im Auftrag des Stadtrates hat das Tiefbauamt deshalb einen Generellen Wasserbauplan erarbeiten lassen, welcher diesen vielfältigen und teilweise widersprüchlichen Interessen bei den Fliessgewässern Rechnung trägt. Dieses im Kanton Zürich bisher einmalige, innovative Planungsinstrument für eine nachhaltige Raum- und Siedlungsplanung wurde anlässlich einer Begehung entlang der Eulach den Medien vorgestellt.
Der Generelle Wasserbauplan ist eine wertvolle Grundlage, damit bei Bauvorhaben in der Nähe von Fliessgewässern bei Bedarf ganz konkret reagiert und mit den Bauherrschaften frühzeitig das Gespräch gesucht werden kann.
Nachdem der Stadtrat den Generellen Wasserbauplan als behördenverbindlich erklärt hat, wird er dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Damit soll eine breite politische Abstützung im Hinblick auf eine langfristige, verbindliche Entwicklung der Wasserbauplanung erreicht werden.